ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben
…es Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern definiert.
Dieses Fahrzeug hier wird nicht ausschließlich durch die Muskelkraft der auf ihm befindlichen Person angetrieben und entspricht auch nicht den in Abs.2 ergänzenden Vorschriften für Fahrräder mit elektrischer Unterstützung.
Als “Fahrrad” darf dieses Gefährt also nicht am Verkehr teilnehmen (Abs.3).
Doch, weil es ja trotzdem von seiner Bauart ein ausschließlich durch die Muskelkraft […] angetriebenes Fahrzeug bleibt, auch wenn es den Berg runterrollt.
Das glaube ich tatsächlich nicht. Sobald du diesen Motor, der nicht §63a Abs.2 entspricht, zum Antrieb des Fahrrads benutzt, gilt es nicht mehr als “Fahrrad” iSd §63a. Es ist dem Paragraphen vollkommen gleich, ob das Antriebsmittel nun direkt mit dem Fahrrad verbunden ist oder indirekt am Fahrer dranhängt, entscheidend ist, dass er das Fahrrad antreibt. Der Antrieb des Fahrrads per Motor ist in dieser Konstruktion (mit laufendem Motor) zweifellos gegeben.
Vor ein paar Wochen hatte ein Lemming aus dem UK sein Leid mit der englischen Polizei geklagt: er ist mit über 25 km/h den Berg runtergerollt, hat daraufhin eine Anzeige wegen illegalen Fahrens eines Kraftfahrzeugs und das Ebike eingezogen bekommen.
Besser, der Gesetzestext scheint Antriebe mit Händen und Füßen zu erlauben, also könnte man den Propeller mit einer Kurbel betreiben.
Wie dann noch steuern möglich ist überlasse ich einem Profi
Abs.2 spricht von einer “elektrischen Trethilfe” und einem “elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer größten Nenndauerleistung von 0,25 kW”. Das stelle ich mir mit dem abgebildeten Verbrenner mit wohl über 15 kW eher schwierig vor :)
E: du sprichst von Elektromotor. Klar, man kann das auf Elektro umbauen, dann allerdings ebenfalls mit der genannten Nenndauerleistung. Ob da dann per Propeller ausreichend Vortrieb erreicht wird…
Brauchst du nichts umbauen. Gibt es schon fertig zu kaufen. Die sind beide für Paramotor ausgelegt. Der Vortrieb sollte daher ähnlich sein. Nur hat eben der Verbrenner ne längere Laufzeit und eine entsprechende Geräuschkulisse. Aber über die 0,25 kommst du trotzdem um einen Faktor von 36.
Vor dem Gesetz ist das mMn kein Fahrrad.
In der Straßenverkehrszulassungsordnung wird ein Fahrrad als ein
…es Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern definiert.
Dieses Fahrzeug hier wird nicht ausschließlich durch die Muskelkraft der auf ihm befindlichen Person angetrieben und entspricht auch nicht den in Abs.2 ergänzenden Vorschriften für Fahrräder mit elektrischer Unterstützung.
Als “Fahrrad” darf dieses Gefährt also nicht am Verkehr teilnehmen (Abs.3).
Also sobald ich mit einem Fahrrad einen Berg runterrolle ist es kein Fahrrad mehr?
Doch, weil es ja trotzdem von seiner Bauart ein ausschließlich durch die Muskelkraft […] angetriebenes Fahrzeug bleibt, auch wenn es den Berg runterrollt.
Ist es hier auch, ist doch ein Rucksack, also an dem Typen
Ja, aber wozu trägt der Typ einen Rucksack mit Benzinmotor und Propeller? :)
Um es anzutreiben. Aber es ist trotzdem ein normales Fahrrad, also erlaubt. Niemand verbietet dir, dich selbst schneller Fortzubewegen.
Doch, sobald du den Motor für den Antrieb des Fahrrads benutzt, ist das Fahrrad kein Fahrrad mehr.
Kein Problem. Den Propeller einfach vor sich schnallen, dann dient er nur zur Kühlung. ❆
Er dürfte nicht zu Vortrieb führen. Du könntest also den Propeller so auslegen, dass er keinen Schub bewirkt und bist fein raus.
Das Fahrrad ist immer noch ein Fahrrad.
Das glaube ich tatsächlich nicht. Sobald du diesen Motor, der nicht §63a Abs.2 entspricht, zum Antrieb des Fahrrads benutzt, gilt es nicht mehr als “Fahrrad” iSd §63a. Es ist dem Paragraphen vollkommen gleich, ob das Antriebsmittel nun direkt mit dem Fahrrad verbunden ist oder indirekt am Fahrer dranhängt, entscheidend ist, dass er das Fahrrad antreibt. Der Antrieb des Fahrrads per Motor ist in dieser Konstruktion (mit laufendem Motor) zweifellos gegeben.
Vor ein paar Wochen hatte ein Lemming aus dem UK sein Leid mit der englischen Polizei geklagt: er ist mit über 25 km/h den Berg runtergerollt, hat daraufhin eine Anzeige wegen illegalen Fahrens eines Kraftfahrzeugs und das Ebike eingezogen bekommen.
Okay, also darf der riesige Ventilator nur zur Abschreckung von Autos dienen; solange er keinerlei Antrieb erzeugt, ist alles in Ordnung.
Richtig! :)
Besser, der Gesetzestext scheint Antriebe mit Händen und Füßen zu erlauben, also könnte man den Propeller mit einer Kurbel betreiben. Wie dann noch steuern möglich ist überlasse ich einem Profi
Elektromotor, und die Leistungsaufnahme wird an das Treten der Pedale gekoppelt?
Abs.2 spricht von einer “elektrischen Trethilfe” und einem “elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer größten Nenndauerleistung von 0,25 kW”. Das stelle ich mir mit dem abgebildeten Verbrenner mit wohl über 15 kW eher schwierig vor :)
E: du sprichst von Elektromotor. Klar, man kann das auf Elektro umbauen, dann allerdings ebenfalls mit der genannten Nenndauerleistung. Ob da dann per Propeller ausreichend Vortrieb erreicht wird…
Brauchst du nichts umbauen. Gibt es schon fertig zu kaufen. Die sind beide für Paramotor ausgelegt. Der Vortrieb sollte daher ähnlich sein. Nur hat eben der Verbrenner ne längere Laufzeit und eine entsprechende Geräuschkulisse. Aber über die 0,25 kommst du trotzdem um einen Faktor von 36.