• Quittenbrot@feddit.org
      link
      fedilink
      arrow-up
      4
      ·
      9 days ago

      Das glaube ich tatsächlich nicht. Sobald du diesen Motor, der nicht §63a Abs.2 entspricht, zum Antrieb des Fahrrads benutzt, gilt es nicht mehr als “Fahrrad” iSd §63a. Es ist dem Paragraphen vollkommen gleich, ob das Antriebsmittel nun direkt mit dem Fahrrad verbunden ist oder indirekt am Fahrer dranhängt, entscheidend ist, dass er das Fahrrad antreibt. Der Antrieb des Fahrrads per Motor ist in dieser Konstruktion (mit laufendem Motor) zweifellos gegeben.

      • kossa@feddit.org
        link
        fedilink
        arrow-up
        2
        ·
        edit-2
        8 days ago

        Aber was, wenn der Propeller nur mich antreibt, und das Fahrrad bloß zufällig unter mir ist 😅

        Edit: aber auch interessant. Ein Einrad ist erstmal kein Fahrrad im Sinne der StVO. Aber wenn ich random ein zweites Rad daran montiere, wird es zum Fahrrad. Auch, wenn das zweite Rad gar nicht den Boden berührt.

        • Quittenbrot@feddit.org
          link
          fedilink
          arrow-up
          1
          arrow-down
          1
          ·
          8 days ago

          Dann würde dir ein staatlicher Paragraphenreiter vorhalten, dass deine Fortbewegung per Fahrrad geschieht, der Antrieb folglich, trotz Umweg über deinen Körper, auf das Fahrrad wirkt.

          Unser Land ist so randvoll mit Spießern und Pedanten, da kannst du davon ausgehen, dass Gesetze entsprechend wasserdicht ausgelegt sind.