Doch, weil es ja trotzdem von seiner Bauart ein ausschließlich durch die Muskelkraft […] angetriebenes Fahrzeug bleibt, auch wenn es den Berg runterrollt.
Das glaube ich tatsächlich nicht. Sobald du diesen Motor, der nicht §63a Abs.2 entspricht, zum Antrieb des Fahrrads benutzt, gilt es nicht mehr als “Fahrrad” iSd §63a. Es ist dem Paragraphen vollkommen gleich, ob das Antriebsmittel nun direkt mit dem Fahrrad verbunden ist oder indirekt am Fahrer dranhängt, entscheidend ist, dass er das Fahrrad antreibt. Der Antrieb des Fahrrads per Motor ist in dieser Konstruktion (mit laufendem Motor) zweifellos gegeben.
Aber was, wenn der Propeller nur mich antreibt, und das Fahrrad bloß zufällig unter mir ist 😅
Edit: aber auch interessant. Ein Einrad ist erstmal kein Fahrrad im Sinne der StVO. Aber wenn ich random ein zweites Rad daran montiere, wird es zum Fahrrad. Auch, wenn das zweite Rad gar nicht den Boden berührt.
Vor ein paar Wochen hatte ein Lemming aus dem UK sein Leid mit der englischen Polizei geklagt: er ist mit über 25 km/h den Berg runtergerollt, hat daraufhin eine Anzeige wegen illegalen Fahrens eines Kraftfahrzeugs und das Ebike eingezogen bekommen.
Also sobald ich mit einem Fahrrad einen Berg runterrolle ist es kein Fahrrad mehr?
Doch, weil es ja trotzdem von seiner Bauart ein ausschließlich durch die Muskelkraft […] angetriebenes Fahrzeug bleibt, auch wenn es den Berg runterrollt.
Ist es hier auch, ist doch ein Rucksack, also an dem Typen
Ja, aber wozu trägt der Typ einen Rucksack mit Benzinmotor und Propeller? :)
Um es anzutreiben. Aber es ist trotzdem ein normales Fahrrad, also erlaubt. Niemand verbietet dir, dich selbst schneller Fortzubewegen.
Doch, sobald du den Motor für den Antrieb des Fahrrads benutzt, ist das Fahrrad kein Fahrrad mehr.
Kein Problem. Den Propeller einfach vor sich schnallen, dann dient er nur zur Kühlung. ❆
Er dürfte nicht zu Vortrieb führen. Du könntest also den Propeller so auslegen, dass er keinen Schub bewirkt und bist fein raus.
Das Fahrrad ist immer noch ein Fahrrad.
Das glaube ich tatsächlich nicht. Sobald du diesen Motor, der nicht §63a Abs.2 entspricht, zum Antrieb des Fahrrads benutzt, gilt es nicht mehr als “Fahrrad” iSd §63a. Es ist dem Paragraphen vollkommen gleich, ob das Antriebsmittel nun direkt mit dem Fahrrad verbunden ist oder indirekt am Fahrer dranhängt, entscheidend ist, dass er das Fahrrad antreibt. Der Antrieb des Fahrrads per Motor ist in dieser Konstruktion (mit laufendem Motor) zweifellos gegeben.
Aber was, wenn der Propeller nur mich antreibt, und das Fahrrad bloß zufällig unter mir ist 😅
Edit: aber auch interessant. Ein Einrad ist erstmal kein Fahrrad im Sinne der StVO. Aber wenn ich random ein zweites Rad daran montiere, wird es zum Fahrrad. Auch, wenn das zweite Rad gar nicht den Boden berührt.
Vor ein paar Wochen hatte ein Lemming aus dem UK sein Leid mit der englischen Polizei geklagt: er ist mit über 25 km/h den Berg runtergerollt, hat daraufhin eine Anzeige wegen illegalen Fahrens eines Kraftfahrzeugs und das Ebike eingezogen bekommen.