Das glaube ich tatsächlich nicht. Sobald du diesen Motor, der nicht §63a Abs.2 entspricht, zum Antrieb des Fahrrads benutzt, gilt es nicht mehr als “Fahrrad” iSd §63a. Es ist dem Paragraphen vollkommen gleich, ob das Antriebsmittel nun direkt mit dem Fahrrad verbunden ist oder indirekt am Fahrer dranhängt, entscheidend ist, dass er das Fahrrad antreibt. Der Antrieb des Fahrrads per Motor ist in dieser Konstruktion (mit laufendem Motor) zweifellos gegeben.
Aber was, wenn der Propeller nur mich antreibt, und das Fahrrad bloß zufällig unter mir ist 😅
Edit: aber auch interessant. Ein Einrad ist erstmal kein Fahrrad im Sinne der StVO. Aber wenn ich random ein zweites Rad daran montiere, wird es zum Fahrrad. Auch, wenn das zweite Rad gar nicht den Boden berührt.
Dann würde dir ein staatlicher Paragraphenreiter vorhalten, dass deine Fortbewegung per Fahrrad geschieht, der Antrieb folglich, trotz Umweg über deinen Körper, auf das Fahrrad wirkt.
Unser Land ist so randvoll mit Spießern und Pedanten, da kannst du davon ausgehen, dass Gesetze entsprechend wasserdicht ausgelegt sind.
Doch, sobald du den Motor für den Antrieb des Fahrrads benutzt, ist das Fahrrad kein Fahrrad mehr.
Kein Problem. Den Propeller einfach vor sich schnallen, dann dient er nur zur Kühlung. ❆
Er dürfte nicht zu Vortrieb führen. Du könntest also den Propeller so auslegen, dass er keinen Schub bewirkt und bist fein raus.
Das Fahrrad ist immer noch ein Fahrrad.
Das glaube ich tatsächlich nicht. Sobald du diesen Motor, der nicht §63a Abs.2 entspricht, zum Antrieb des Fahrrads benutzt, gilt es nicht mehr als “Fahrrad” iSd §63a. Es ist dem Paragraphen vollkommen gleich, ob das Antriebsmittel nun direkt mit dem Fahrrad verbunden ist oder indirekt am Fahrer dranhängt, entscheidend ist, dass er das Fahrrad antreibt. Der Antrieb des Fahrrads per Motor ist in dieser Konstruktion (mit laufendem Motor) zweifellos gegeben.
Aber was, wenn der Propeller nur mich antreibt, und das Fahrrad bloß zufällig unter mir ist 😅
Edit: aber auch interessant. Ein Einrad ist erstmal kein Fahrrad im Sinne der StVO. Aber wenn ich random ein zweites Rad daran montiere, wird es zum Fahrrad. Auch, wenn das zweite Rad gar nicht den Boden berührt.
Dann würde dir ein staatlicher Paragraphenreiter vorhalten, dass deine Fortbewegung per Fahrrad geschieht, der Antrieb folglich, trotz Umweg über deinen Körper, auf das Fahrrad wirkt.
Unser Land ist so randvoll mit Spießern und Pedanten, da kannst du davon ausgehen, dass Gesetze entsprechend wasserdicht ausgelegt sind.