• barsoap@lemm.ee
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    3 days ago

    Urteile des BVerfG sind unmittelbar anwendbares Recht, im Prinzip können sie also Gesetze erlassen. Praktisch gesehen halten sie sich mit der Reichweite ihrer Urteile aber reichlich zurück um eben der Gewaltenteilung nicht auf die Füße zu treten, die sie ja auch verpflichtet sind die zu verteidigen.

    Und ohne dass jemand klagt macht das BVerfG sowieso überhaupt nichts. Ne Klage für die Besteuerung von Eigentum wäre mal interessant, das Zeug verpflichtet schließlich.

    Was da eigentlich – was existierende und nicht hypothetische Rechtssprechung angeht – viel interessanter ist ist die Verfassungskrise in der wir schon seit einiger Zeit stecken: BVerfG hat gesagt Regierung muss Klima schützen, Bundestag beschließt Gesetz, Regierung macht nichts, BVerwG (IIRC) sagt jop Regierung bricht Gesetz… und nu? Widerstandsrecht? Gibt’s nur zum Schutz der Verfassung, nicht von Gesetzen.