Ernstgemeinte Frage: Sind solche Details des Steuerrechts wirklich explizit in der Verfassung geregelt? Wenn es um grundsätzliche Gleichbehandlung von Einkommen ginge, müsste ja die bei 25% gedeckelte Kapitalertragssteuer auch gegen das Grundgesetz verstoßen, da sie im Vergleich zur progressiven Lohnsteuer in der Regel meist niedriger ausfällt.
Also meinetwegen könnte man das gerne reformieren, ich wundere mich nur über die Aussage der Verfassungswidrigkeit.
Nein, die sind implizit geregelt, teilweise noch nicht mal in der Verfassung sondern in Prinzipien unseres Rechtssystems. In diesem Fall geht’s um Willkür.
Wenn es um grundsätzliche Gleichbehandlung von Einkommen ginge, müsste ja die bei 25% gedeckelte Kapitalertragssteuer auch gegen das Grundgesetz verstoßen, da sie im Vergleich zur progressiven Lohnsteuer in der Regel meist niedriger ausfällt.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Und es ging da um die Ungleichbehandlung von Eigentum und Eigentum, nicht Eigentum und Lohn die schon verschiedene Dinge sind.
Ich bin da schon bei dir, musst dir bei der Argumentation aber schon gut überlegen wie du “Das muss gleich behandelt werden” mit dem Schutz von Eigentum zusammenbringst, denn Lohn ist kein Eigentum und nicht extra in der Verfassung erwähnt. In .de stehen die Chancen schon nicht schlecht da Eigentum halt auch verpflichtet, warum sollte es dann besser gestellt werden? Eher sagt das aus, dass es schlechter gestellt werden kann wenn es der Gesetzgeber in seiner Weisheit so entscheidet.
Also erstmal, ich bin jetzt auch nicht vom Fach. Habe nur öfter mal aufgeschnappt, dass es in Deutschland eigentlich eine Vermögenssteuer gibt, diese aber nicht erhoben wird und mich (zugegeben eher oberflächlich) informiert, wie es dazu kam.
Explizit geregelt zu sein scheint es nicht, in Art 106 GG steht nur, dass die Vermögenssteuer den Ländern zusteht. Aber dafür haben wir ja das Bundesverfassungsgericht, das in solchen Fällen urteilen kann. Und das hat 1996 entschieden, dass die Bevorteilung von Immobilenvermögen nicht mit der Verfassung vereinbar ist, daher meine Aussage.
Die damalige Bundesregierung unter Kohl hat entschieden, die Steuer nicht mehr zu erheben, anstatt sie dem Urteil anzupassen und auch folgende Regierungen haben das so beibehalten.
Bzgl. Lohnsteuer / Kapitalertragssteuer kann ich nicht wirklich was sagen, außer dass es bei dem Urteil wie ich es verstanden habe explizit um Vermögen ging; also nicht um Einkommen.
Ernstgemeinte Frage: Sind solche Details des Steuerrechts wirklich explizit in der Verfassung geregelt? Wenn es um grundsätzliche Gleichbehandlung von Einkommen ginge, müsste ja die bei 25% gedeckelte Kapitalertragssteuer auch gegen das Grundgesetz verstoßen, da sie im Vergleich zur progressiven Lohnsteuer in der Regel meist niedriger ausfällt.
Also meinetwegen könnte man das gerne reformieren, ich wundere mich nur über die Aussage der Verfassungswidrigkeit.
Nein, die sind implizit geregelt, teilweise noch nicht mal in der Verfassung sondern in Prinzipien unseres Rechtssystems. In diesem Fall geht’s um Willkür.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Und es ging da um die Ungleichbehandlung von Eigentum und Eigentum, nicht Eigentum und Lohn die schon verschiedene Dinge sind.
Ich bin da schon bei dir, musst dir bei der Argumentation aber schon gut überlegen wie du “Das muss gleich behandelt werden” mit dem Schutz von Eigentum zusammenbringst, denn Lohn ist kein Eigentum und nicht extra in der Verfassung erwähnt. In .de stehen die Chancen schon nicht schlecht da Eigentum halt auch verpflichtet, warum sollte es dann besser gestellt werden? Eher sagt das aus, dass es schlechter gestellt werden kann wenn es der Gesetzgeber in seiner Weisheit so entscheidet.
Also erstmal, ich bin jetzt auch nicht vom Fach. Habe nur öfter mal aufgeschnappt, dass es in Deutschland eigentlich eine Vermögenssteuer gibt, diese aber nicht erhoben wird und mich (zugegeben eher oberflächlich) informiert, wie es dazu kam.
Explizit geregelt zu sein scheint es nicht, in Art 106 GG steht nur, dass die Vermögenssteuer den Ländern zusteht. Aber dafür haben wir ja das Bundesverfassungsgericht, das in solchen Fällen urteilen kann. Und das hat 1996 entschieden, dass die Bevorteilung von Immobilenvermögen nicht mit der Verfassung vereinbar ist, daher meine Aussage.
Die damalige Bundesregierung unter Kohl hat entschieden, die Steuer nicht mehr zu erheben, anstatt sie dem Urteil anzupassen und auch folgende Regierungen haben das so beibehalten.
Bzgl. Lohnsteuer / Kapitalertragssteuer kann ich nicht wirklich was sagen, außer dass es bei dem Urteil wie ich es verstanden habe explizit um Vermögen ging; also nicht um Einkommen.